Sonntag, 27. September 2009

Obacht!

Die Musikindustrie hat eine tolle neue Finanzierungsquelle aufgetan: DJs und Blogs Abmahnen. Daher möchte ich an dieser Stelle alle Blogger bitten, ein wenig darauf zu achten, was gebloggt wird. Das gleiche gilt natürlich auch für eure eigenen Band-Sonstwas-Blogs und alle Leser, die selbst Bloggen. Kann gut sein, dass der Spuk bald vorbei ist, aber man weiß es nicht und bis zu 700 Euro für einen Track tun schon sehr weh.



Text von Peter "Withoutfield" Ohnacker, N24:

"Abmahnwelle trifft Musik-Blogs

In der Blog-Welt herrscht Verunsicherung: Eine Anwaltskanzlei mahnt serienweise Autoren ab, die Links zu Mixtape-Downloads veröffentlichen. Dabei ist noch nicht einmal die Rechtslage geklärt.

Das Schreiben kam per Post. Lukas Gomber, Autor des Blogs Mixtapesammelstelle staunte nicht schlecht, als er vor wenigen Tagen seinen Briefkasten öffnete. Wie zahlreiche andere Musik-Blogger bekam er Post von der Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg. Ihnen wird vorgeworfen, ein "unautorisiertes Musikangebot zum Download vorgehalten" zu haben.

Im Auftrag von Sony, Warner & Universal mahnt die Anwaltskanzlei Blogger ab, die Links zu Mixtapes mit Songs von Künstlern wie etwa dem deutschen Rapper Curse, Eminem, oder Q-Tip verlinkt haben. Die Geschäftsgebühr der Abmahnung reicht von 100 bis 800 Euro. Zudem soll ein Vertrag unterschrieben werden, der die Autoren verpflichtet, bei weiterer Verlinkung jeglicher urheberrechtlich geschützter Musik eine Strafe von 5.000 Euro zu zahlen.


Umstrittene Rechtslage

Der Anwalt Clemens Rasch gilt als "Serien-Abmahner". Seine Kanzlei ermittelt und klagt im Auftrag des "Bundesverband Musikindustrie e.V.", dem Verband der Tonträgerhersteller, und dessen Dachorganisation "IFPI" in Sachen Urheberrechtsverletzung.

"Tatsächlich liegt in dem Angebot eines Musikstücks zum Download bzw. der Angabe eines direkten Downloadlinks eine urheberrechtswidrige Nutzungshandlung (vgl. LG Braunschweig Az. 9 O 188/00), wenn der Anbietende eben nicht die entsprechenden Nutzungsrechte von Berechtigten (hier also wohl die Labels) eingeräumt bekommen hat. ... Zu diskutieren ist allerdings die Haftung für entsprechende Links auf fremde Webseiten mit urheberrechtswidrige Inhalte.", schreibt Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht von der Kanzlei Diem&Partner in Stuttgart in seinem eigenen Blog.


Industrie bestraft die größte Werbemaschine

Nicht nur bei den beschuldigten Bloggern herrscht Aufregung über diese Abmahnwelle. Das Thema wird auf Twitter und in etlichen Blogs diskutiert. Es herrscht ein starker Zusammenhalt in der Blogosphäre aber auch Verunsicherung. Viele Künstler und DJs vermarkten und vertreiben ihre Musik heutzutage im Internet und stellen Bloggern Downloadlinks zu kostenlosen Musikstücken zur Verfügung.

"Ich habe das Gefühl, dass die Musikindustrie immer noch nichts verstanden hat. Wir Blogger sind eine einzige Werbemaschine für Musik und uns dafür zu bestrafen, widerspricht jeglicher Logik“, sagt Lukas Gomber auf Anfrage des "Wildstyle Mag".
Für Verwirrung sorgt zudem, dass einer der abgemahnten Mixtape-Downloadlinks auch auf der Label-Webseite des Künstlers Curse und auf dem Onlineauftritte des Musiksenders MTV zu finden waren. Ob dort die Nutzungsrechte geklärt waren oder auch sie abgemahnt wurden, ist nicht bekannt und auch die Beiträge auf deren Webseiten sind nicht mehr erreichbar."

3 Kommentare:

A Kid Called Drum hat gesagt…

etwas mehr information bitte, wenn möglich

A Kid Called Drum hat gesagt…

danke!

A Kid Called Drum hat gesagt…

geil, gleich 2 eklige nachrichten heute...